Hallöle,
ich frage für eine Freundin, die in die Schweiz auswandern will. Derzeit muss sie ihre Ausbildung beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation anerkennen lassen. Diese haben sie jetzt gefragt, ob sie über einen Hochschulabschluss verfügt. Eigentlich sollte diese Frage ziemlich leicht zu beantworten sein, müsste man meinen. Aber in diesem Fall ist es leider etwas komplizierter. Sie hat an einer Fachschule für Pädagogik den Abschluss als staatlich anerkannte Erzieherin erworben. Dieser gilt laut EU Richtlinie 92/51/EWG als Diplom.
Welche Angabe muss sie für ihren Antrag nun machen? Ja, Hochschulabschluss oder nein, kein Hochschulabschluss?
Danke fürs Lesen. Freue mich auf Eure Antworten.