Hallo allerseits
Ich bin erst kurz in der Schweiz. Die BVK schreibt mir, dass ich aufgrund des Freizügigkeitsgesetzes (Art.4 Abs.2 bis) verpflichtet bin, sämtliche Freizügigkeitsleistungen früherer Vorsorge und Freizügigkeitseinrichtungen an sie zu überweisen.
Was ist damit gemeint ? Eine frühere Betriebliche Altersvorsorge, die aufgelöst wurde?
Ich bin sehr dankbar, wenn ich jemand Erfahrung damit hat oder Bescheid weiß, was mit Freizügigkeitsleistung gemeint ist.
Liebe Grüße, Birgitta
Ich bin erst kurz in der Schweiz. Die BVK schreibt mir, dass ich aufgrund des Freizügigkeitsgesetzes (Art.4 Abs.2 bis) verpflichtet bin, sämtliche Freizügigkeitsleistungen früherer Vorsorge und Freizügigkeitseinrichtungen an sie zu überweisen.
Was ist damit gemeint ? Eine frühere Betriebliche Altersvorsorge, die aufgelöst wurde?
Ich bin sehr dankbar, wenn ich jemand Erfahrung damit hat oder Bescheid weiß, was mit Freizügigkeitsleistung gemeint ist.
Liebe Grüße, Birgitta