Hallo allerseits
Ich bin erst kurz in der Schweiz. Die BVK schreibt mir, dass ich aufgrund des Freizügigkeitsgesetzes (Art.4 Abs.2 bis) verpflichtet bin, sämtliche Freizügigkeitsleistungen früherer Vorsorge und Freizügigkeitseinrichtungen an sie zu überweisen.
Was ist damit gemeint ? Eine frühere Betriebliche Altersvorsorge, die aufgelöst wurde?
Ich bin sehr dankbar, wenn ich jemand Erfahrung damit hat oder Bescheid weiß, was mit Freizügigkeitsleistung gemeint ist.
Liebe Grüße, Birgitta
BVK möchte Betriebsrente aus Deutschland überwiesen bekommen?
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Damit dürften Pensionskassen nach Schweizer Recht gemeint sein. Wenn du vorher noch in keiner Schweizer Pensionskasse versichert warst oder kein "Freizügigkeitsguthaben" in der Schweiz hast, dann kannst du dieses Schreiben wohl ignorieren.
Es geht einfach darum, dass beim Wechsel des Arbeitgebers jegliches Pensionskassenguthaben an die neue Pensionskasse fliessen muss.Dass damit eine deutsche Betriebsrente gemeint ist sehe ich nicht.
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Danke lieberjott !
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Eine Ausbezahlung deutscher Rentenansprüche geht leider nicht. Ich habe eine Anfrage an mein Versorgungswerk in Deutschland gestellt und hätte liebend gerne das Guthaben in die Schweizer Pensionskasse übertragen.
Geht leider nicht. So lange Du Ansprüche auf Sozialleistungen in Deutschland hast, wollen die natürlich nicht, dass Du im Sozialfall mittellos bist bzw. deine Rentenansprüche zwischenzeitlich verjubelt hast. -
Dankeschön !
Ja, schade. So werden es halt viele kleine Renten.