Hallo liebes Forum,
jetzt wird mir gesagt von der deutschen Partner-Krankenkasse meines Mondial Modells, dass ich ein A1 Formular ausfüllen soll, damit mein neuer AG in der Schweiz berechtigt ist, Sozialabgaben in der Schweiz für mich abzuführen. Habt Ihr sowas auch gesagt bekommen?
Wieder was neues... kennt Ihr, man muss ein A1 Formular beantragen?
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Hallo Gingy
Das PDF sollte deine Fragen ganz gut erklären...
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Das ergibt irgendwie alles keinen Sinn.
Krankenkasse und Sozialversicherung sind zwei paar Schuhe.
Bei dem üblichen "Mondial"-Modell gibt es in Deutschland keine Partnerkrankenkasse, da die Versicherung nicht nach KVG läuft. Formular dafür wäre übrigens E106. Allerdings kann man als neuer Grenzgänge gar keine "Mondial"-Versicherungen nach VVG mehr abschliessen.
Das Formular A1 ist nur relevant, wenn du in mehreren Ländern arbeitest (also z.B. auch noch in Deutschland) und festgestellt werden musst, in welchem Land du sozialversicherungspflichtig bist. -
okay also man braucht es doch nicht? Vielleicht hat mir die Sachbearbeiterin eine falsche Info gegeben. Sie sagte, es wäre zwar klar, dass der schweizer AG Sozialabgaben für mich leisten würde, aber wer gäbe ihm die Genehmigung dazu, diese auch in der Schweiz abzuführen (ich wohne in D)? Und das müsste durch die A1 Bescheinigung gestattet werden.
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okay also man braucht es doch nicht? Vielleicht hat mir die Sachbearbeiterin eine falsche Info gegeben. Sie sagte, es wäre zwar klar, dass der schweizer AG Sozialabgaben für mich leisten würde, aber wer gäbe ihm die Genehmigung dazu, diese auch in der Schweiz abzuführen (ich wohne in D)? Und das müsste durch die A1 Bescheinigung gestattet werden.
Dann sitzt die Sachbearbeiterin vermutlich irgendwo weit weg von der Grenze CH-DE und hat deswegen nicht die entsprechenden Informationen.
Wenn du Grenzgängerin die Schweiz bist und keinen weiteren Job in einem anderen Land hast, dann benötigst du das Formular A1 definitiv nicht. -
okay super, danke vielmals!