Hallo, falls wir doch in ch wohnen wollen (ich arbeite dann in Bregenz, mein Freund in Wittenbach) könnte mein Sohn in Bregenz in den Kindergarten gehen? Oder muss er in ch gehen?
Würde ich eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen wenn ich als Grenzgänger in Bregenz arbeite?
Danke schön schon mal !
Lg
Geht wohnen in CH, aber Kita in A?
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Hallo Franzi
Ich wüsste jetzt nicht ob du aus rechtlicher Sicht deinen Sohn in Bregenz in den Kindergarten geben kannst. Fraglich ist aber auch, ob der Kindergarten in Bregenz, dass überhaupt zulässt.
Für deine Aufenthaltsbewilligung ist wichtig, auf welcher Grundlage diese beruht. Wenn Ihr beide verheiratet wärt und dein Mann in der Schweiz arbeitet könntest du dich auf Familiennachzug stützen. Das wäre am einfachsten, da du aber von deinem Freund sprichst, gehe ich davon aus, dass ihr nicht verheiratet seid. In diesem Fall müsstest du eine Aufenthaltsbewilligung ohne Erwerbstätigkeit beantragen. Für diese müsstest du ein ausreichend hohes Einkommen bzw. Ersparnisse vorweisen können. Wie genau die Bedingungen aussehen würden, kann dir am besten das Amt für Migration des Wohnkantons beantworten.
Schöne Grüsse
Maik -
In der Schweiz herrscht Schulpflicht für den Kindergarten, wenn das Kind 4 Jahre alt ist. Daher könnte es schwierig sein ihn in Bregenz in den Kindergarten zu schicken sobald er das offizielle Schuleintrittsalter erreicht hat.
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Ich muss Monika ein Stückchen korrigieren, es ist nicht überall gleich ab 4 Jahre. Es gibt auch Kantone in denen nur ein Jahr Pflicht für den Kindergarten besteht, sie sind allerdings verpflichtet dennoch ein zweite Jahr Kindergarten anzubieten, das dann aber nicht obligatorisch ist.
D.h. ob die Primarstufe in Form eines zweijährigen Kindergartens oder einer Einjährigen Eingangsstufe organisiert ist hängt vom Kanton ab (kantonales Schulobligatorium 10 oder 11 Jahre)
http://www.edk.ch/dyn/12318.php gibt dann bei Klick auf den Kanton Auskunft
Ich stimme Monika zu, die Pflichtjahre wird man nicht in Bregenz absolvieren können wenn man in der Schweiz lebt. Eine davor beginnende Kita ist einem natürlich freigestellt, weil Privatsache.