Liebes ForumDa ich gerade nicht weiter komme, würde ich mich sehr über eine Einschätzung von euch freuen!Ich lebe seit vier Jahren in der schönen Schweiz und besitze einen doppelten Status. Ich bin Studentin zu Ausbildungszwecken und zeitgleich Arbeitnehmerin mit einem Pensum von 100%. Bevor ich in die Schweiz gekommenbin, habe ich eine Teilzeitstelle ich Deutschland gehabt über die ich krankenversichert bin. Diese Beschäftigunghabe ich beibehalten und mich von der KVG aufgrund meines Studentenstatuses und meines weiterhin bestehenden Wohnsitzes befreien lassen. Leider habe ich mich wenig darum gekümmert und die Situation mit der KVG so belassen. Nun bin ich schwanger und möchteMutterschaftsurlaub beantragen sowie für die Zeit des Mutterschaftsurlaubs in Deutschland leben. Danach läuft mein Vertrag noch vier Monate. Daher ist ein Gedanke nach den vier Monaten noch Elterngeld zu beantragen -falls ich nichtschnell eine Stelle finde. Mein Mann lebt ebenfalls in Deutschland und ist dort 20 Stundenbeschäfitgt sowie ebenfalls Student. Meine Fragen nun: -Ist es sinnvoll eine G-Bewilligung zu beantragen, um weiterhin in Deutschlandversichert sein zu dürfen, obwohl ich nach dem Mutterschaftsurlaub vielleicht in der Schweiz auf Stellensuche gehe?-Ist es sinnvoll auf den Mutterschaftsurlaub zu verzichten um einer Nachzahlungzu entgehen bzw. wie hängen KVG und AHV zusammen?-Ist es sinnvoll die Erwerbstätigkeit in Deutschland zu beenden und sich dortfreiwillig zu versichern?-Wäre es sinnvoll die Situation so zu belassen, da die Anstellung baldausläuft und eine Neuversicherung erst zu Jahresanfang wieder möglich wäre?Ich wäre sehr dankbar für eine Einschätzung der Situation!
Ausländerausweis, Krankenversicherung,Mutterschaft
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Hallo Pipi,
das ist mir ein wenig kunterbunt. Ich habe es nicht verstanden.
Welche Bewilligung hast Du jetzt aktuell? Wo studierst Du? Wo sind die 100% Pensum und wieviel Pensum hat die immer noch (?) existierende Stelle in Deutschland?
Welcher Vertrag läuft nach dem "Urlaub" noch 4 Monate? Elterngeld wäre ja eine "deutsche" Geschichte, Mutterschutz wird in Deutschland und in der Schweiz unterschiedlich lang gewährt. Steuerliche Ansässigkeit dürfte mit dem Mann in Deutschland ja in Deutschland liegen, ein nicht unwesentlicher Punkt wenn es später um den Progressionsvorbehalt auch auf deutsche Lohnersatzleistungen geht... -
Hallo Markus,
vielen Dank für deine Antwort! Ja, du hast Recht die Situation ist etwas kunterbunt.
Zu deinen Fragen: Aktuell habe ich eine B-Bewilligung. In der Schweiz liegt das Pensum bei 100%, in Deutschland ist es eine Teilzeitstelle. Beide Stellen sind sehr flexibel und ortsunabhängig. Der Vertrag in der Schweiz läuft nach dem Mutterschaftsurlaub noch vier Monate. Momentan liegt die Steueransässigkeit in der Schweiz. Soweit ich informiert bin hängt das Elterngeld vom Wohnort des Kindes und der Elternteile nach der Geburt des Kindes ab...
Kunterbunt trifft die Situation sehr gut! Welche Auswirkungen hätte denn eine G-Bewilligung? Wahrscheinlich wäre sie ja die beste Lösung.Vielen Dank Dir für s mitüberlegen!
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Hallo Pipi,
jetzt wird es klarer
G verschiebt die steuerliche Ansässigkeit nach Deutschland. Mit gemeinsamer Veranlagung oder auch mit Blick auf den Job in Deutschland kann das steuerlich - vor allem bei unterjährigem Umzug - unvorteilhaft sein.
Für das Elterngeld wird das Einkommen desjenigen berücksichtigt, der die Elternzeit nimmt. Hierbei wird seit 2011 aber ausschliesslich Einkommen das in Deutschland versteuert worden ist als Grundlage genommen. (Vielen Quellen im Internet beziehen sich trotz Bestätigung durch das BSG (B 10 EG 2/14 R) immer noch auf die ursprüngliche Regelung, das gilt aber nicht mehr.)
Zur Situation mit der KVG kann ich leider nichts sagen.
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bzw. wie hängen KVG und AHV zusammen?-Ist es sinnvoll die Erwerbstätigkeit in Deutschland zu beenden und sich dortfreiwillig zu versichern?-Wäre es sinnvoll die Situation so zu belassen, da die Anstellung baldausläuft und eine Neuversicherung erst zu Jahresanfang wieder möglich wäre?
KVG und AHV sind meines Erachtens zwei paar Schuhe, welche unabhängig voneinander zu betrachten sind.
Noch ein Gedanke zur freiwilligen Versicherung in Deutschland: Wenn du dies tun willst (und Grenzgängerin wirst), dann musst du dich evtl. nochmals von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien lassen. Bedenke aber, dass dieses Optionsrecht nur unter bestimmten Umständen nochmals oder auch gar nicht mehr ausgeübt werden kann.
Was ich damit sagen will: Du solltest vermeiden, dass du in Deutschland freiwillig in der GKV versichert bist, falls du wieder in der Schweiz Vollzeit arbeitest. Weil du dann im Vergleich horrende Krankenkassenbeiträge zu berappen hast.
Siehe https://www.asb.bs.ch/krankenversich…ligatorium.htmlZitat von ASB BSAuswirkungen der Befreiung? Mit fristgerechter Ausübung des Optionsrechts haben Sie sich definitiv und unwiderrufbar für das Krankenversicherungssystem Ihres Wohnlandes entschieden. Sie können das Optionsrecht somit nur einmalig bei Aufnahme oder Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit (nach Arbeitslosigkeit) in der Schweiz, bei Wohnsitznahme in einem EU-Land mit Optionsrechtgewährung und beim Wechsel vom Status des Erwerbstätigen in den Status als Rentner ausüben.
Falls bisher noch nicht ausgeübt - neues Optionsrecht „Heirat / Geburt“ für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich und Italien: Personen mit Wohnsitz in diesen Ländern, welche das Optionsrecht bisher nicht ausgeübt haben, haben ein einmaliges neues Optionsrecht bei neuen Familienangehörigen (Heirat, Geburt). Das Gesuch ist innert drei Monaten ab dem Ereignis schriftlich zu stellen. Gemäss der Information vom 16. Dezember 2016 des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) haben Personen, welche das Optionsrecht schon ausgeübt haben, kein neues Optionsrecht, sie können sich also nicht mehr in der Schweiz KVG-versichern.
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Vielen Dank Markus für die Infos zum Elterngeld -das ist sehr gut zu wissen und wurde mir bisher auf Nachfrage bei der L-Bank nicht gesagt. Besten Dank lieberjott für deinen Hinweis zur KVG. Mal sehen wie sich die Situation gut lösen lässt. In jedem Fall vielen Dank für eure Hinweise!!