Hallo Leute,
ich bin gerade auf dieses Forum gestoßen und erhoffe mir Erhellung. Die Sachlage: Ich möchte demnächst als Arzt eine Teilzeitstelle in der Schweiz antreten. Gleichzeitig bin ich schon länger selbständig sowohl in D als auch der CH als Gutachter tätig. Nun hat man mir gesagt, das sei so nicht weiter möglich. Ich müßte, um einen Wohnsitz in der Schweiz zu bekommen (nur dann bekomme ich den Arbeitsvertrag), meinen Wohnsitz in D komplett (auch keinen zweiten!) aufgeben. Das möchte ich natürlich nicht. Wer kann denn da rechtsverbindliche Auskunft geben?
Bezüglich der Sozialversicherungspflicht habe ich gute Auskünfte von meinem Schweizer Steueranwalt bekommen.
Gruß und Danke,
Stephan