Hallo ihr lieben,
Ich habe schon viel hier im Forum über das Auswandern in die CH gelesen, und sicher wurde meine Frage auch öfters halbwegs beantwortet:) aber ich finde nicht die 100%ige Antwort, daher poste ich meine Situation mal und wäre super wenn ihr mir hier helfen könntet
Also...
Ich bin noch Grenzgänger und wohne zur Miete in D, Arbeite aber in der CH. Nun möchte ich ab nächstem Jahr in die CH ziehen, allerdings meine günstige Mietwohnung in D erstmal nicht aufgeben.
Meine Frage ist nun folgende: Bin ich mit der zukünftigen B-Bewilligung dann in D von der Steuer in D befreit, wenn ich mich in D abmelde und dennoch meine Mietwohnung dort behalte?
Ich bin heute schon sehr wenig in der Whg in D (vielleicht 10 Tage im Jahr), aufgrund dessen dass sie aber extrem günstig ist will ich sie ich nicht aufgeben..vorerst. Die regelmäßige Briefkastenleerung wäre auch zukünftig weiterhin gesichert.
Danke für eure Hilfe
Lg
Swati