Erst einmal Hallo und vielen Dank für dieses wirklich informative Forum!
Ich habe mich ein wenig durchgewühlt, bin aber noch etwas unschlüssig. Daher erstmal meine Situation:
Im Moment wohne und arbeite ich noch in Konstanz und würde gerne auswandern. Ich hab einen Arbeitsvertrag im Kanton Zürich, der am 14.10. beginnt.
Die Zusage für eine Wohnung habe ich gerade erhalten, der Mietvertrag würde aber erst ab 01.11. starten.
Das heißt, ich bin wohl für 2,5 Wochen praktisch Grenzgänger (pendeln ist möglich).
Bedeutet das wirklich, dass ich für diese kurze Zeit eine Grenzgänger Bewilligung brauche, die ich dann erst im November in eine B ändern kann?
So lese ich das in diesem Topic... Aber vielleicht hab ich ja Glück, weil es weniger als ein Monat ist? Ansonsten würde ich vielleicht nach einer Übergangslösung suchen, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren...
Beste Grüsse aus Konstanz
Patrick