Hallo zusammen,
ich brauche mal wieder die Hilfe dieses tollen Forums. Es geht diesmal um den folgenden Sachverhalt:
Ich arbeitete seit dem 01.10 in der Schweiz. Im Oktober wohne ich noch in einem Hotel, ab 01.11 dann in einer Wohnung. Ich habe für den Oktober die Bewilligung B beantragt und mir auch eine Krankenversicherung ab Oktober gesucht. Meine Frau und mein Sohn wohnen momentan noch in Deutschland und ziehen am 01.11 mit in die Schweiz. Beide waren in Deutschland zu letzt über mich familienversichert. Für den Oktober hatten wir uns jetzt überlegt, dass meine Frau und mein Sohn sich in Deutschland selbst krankenversichern und den Mindestbetrag bezahlen. Laut Aussage unserer letzten deutschen Krankenversicherung muss meine Frau dafür ein ausgefülltes Formular (Zusatzblatt zum E106 und zum E109) vorlegen. Laut diesem Formular müssen meine Frau und mein Sohn von ihrem Optionsrecht Gebrauch machen und sich von der schweizerischen Krankenversicherung sogleich befreien lassen.
Ist dieses Formular tatsächlich für meine Situation korrekt? Ich dachte dieses Optionsrecht gilt nur bei einer Grenzgänger schaft?
Vielen Dank im Voraus!