Hallo,
ich habe ein sehr komplexes Problem.
Ich habe in der Schweiz eine C- Bewilligung Studiere nun in Deutschland nähe Stuttgart.
dort musste ich mich melden . Meinen Wohnsitz in der Schweiz behalte ich bei da ich regelmässig ( jedes Wochenende und die Semesterferien ) in der Schweiz bin.
Nun mein Problem.
Ich habe meinen Führerausweis in der Schweiz gemacht. Lt. Deutschem Recht muss ich diesen innert 6 Monaten umtauschen in einen Deutschen Führerschein.
Nun ergibt sich folgendes Problem. Meine Mutter gibt mir Ihr Auto das in der Schweiz immatrikuliert ist.
Vom Zoll hat Sie folgende Antwort erhalten
"Ja, es ist möglich, dass Ihr Sohn das Fahrzeug in Deutschland nutzt, die Bewilligung zur Benutzung des Fahrzeuges sollte er mitführen.
Da er jedoch in Deutschland studiert, muss er die deutsche Kfz Steuer entrichten, da er nicht auf Urlaubsreise ist.
s. Link: Entstehung und Beginn der Steuerpflicht
https://www.zoll.de/DE/Privatperso…licht_node.html
Bei der Einreise sollte er sich beim Grenzzollamt melden und die Kfz Steuer entrichten."
Nun meine Fragen.
1. Ist damit eine Ummeldung des Fahrzeugs auf mich unnötig
2. gibt es eine Möglichkeit sowohl den Schweizer Führerschein als auch den Deutschen zu haben. ( Ich müsste ja einen Schweizer Führerausweis haben da ich schon lange Zeit in der Schweiz lebe .
Oder ist es nicht nötig da meine Mutter ja in der Schweiz ist wenn ich mit Ihrem Auto in der Schweiz fahre.
Danke für Eure Antworten
Sternenklar3x