Hallo,
Hatte bisher einen B-Ausweis in der Schweiz aufgrund meines Studiums und kein Einkommen, daher auch nicht steuerpflichtig.
Jetzt habe ich eine Arbeitsstelle gefunden, und arbeite dort auf Saison, von November bis April. Aufenthaltsgenehmigung ist L.
Ich habe folgende zwei Fragen:
- Im Arbeitsvertrag wird mir (ander als in Deutschland bei meinem Ausbildungsvertrag) keine Kirchensteuer abgezogen. Ich bin in Deutschland Mitglied bei der evangelischen Kirche und in dem entsprechenden Kanton existiert auch eine Kirchensteuer. Was muss ich nun tun, um keine Steuer zu hinterziehen? Mich mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen, mit der Kirche oder dem Finanzamt dort?
- Wenn meine Arbeitsstelle von November bis April geht, wann muss ich dann die Steuererklärung einreichen? Ende März 2020 oder Ende März 2021?
Ich bedanke mich für eure Hilfe.