Hallo,
ich bin deuscher Staatsbürger, werde demnächst in die Schweiz ziehen und plane für die Anfangszeit mein Auto mitzunehmen. Ich würde hierbei folgendermaßen vorgehen:
1. Das Auto ist auf meinen Vater angemeldet, wurde aber in den letzten 6 Monaten vorwiegend von mir genutzt. Schriftliche Bestätigung von meinem Vater liegt vor.
2. Beim Umzug deklariere ich das Auto als Umzugsgut und lasse es weiterhin in Deutschland angemeldet.
3. Nach ca. 3 Monaten will ich das Auto wieder nach Deutschland zurückbringen um es dort zu verkaufen (habe dem Käufer bereits das Auto versprochen, deshalb kommt ein Verkauf in der Schweiz nicht in Frage)
Da es diese 12-monatige Sperrfrist für einen Verkauf laut mehrerer Aussagen hier im Forum nicht mehr gibt, sollte das ganze doch so klappen? Muss ich die Ausfuhr zurück nach Deutschland beim Zoll anmelden und wenn ja, gibt es hierfür ein spezielles Formular?
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten