Hallo an euch alle,
Wir hätten mal eine Frage an euch,
Wir gehen im Juni 2020 nach 11 Jahren Schweiz wieder zurück nach Deutschland zwecks der Familie,
Jetzt wollten wir mal wissen wie sich das Verhält zwecks Einführung unserer 2 Autos (übersiedlungsgut) und wann ich das genau machen muss,
Also können wir die Autos schon vorab einführen lassen so das ich das Thema schon erledigt habe oder kann ich dies erst machen sobald ich in Deutschland wieder Wohne?
Und zwecks unserem Pensionskassengeld wissen wir schon das wir uns den Überobligatorischen Teil dann direkt auszahlen lassen können was wir auch sofort dann tun werden.
Aber wie ist das mit dem obligatorischen Teil den würde man ja angeblich bekommen bei einem Neubau eines Wohneigentums was wir dann vorhaben in Deutschland.
Aber bis wann maximal können wir das Geld dann wenn wir in Deutschland wohnen dann beantragen? Gibt es dann eine maximale Frist?
Und hat es dann Nachteile wenn wir das Geld aus dem obligatorischen Teil erst beantragen wenn wir wieder in Deutschland Leben?
Bei mir wäre es grob ca 30000
Bei meiner Freundin ca 40000
Danke euch schon mal vorab für eure Hilfe,
Stephan und Nadine