Hallo,
Ich ziehe von D - Dortmund in die Schweiz nach Thun und nehme meinen PKW als Umzugsgut mit.
Ich besitze den PKW länger als 6 Monate.
Folgende Problematik ergibt sich:
Um mich in der Schweiz anmelden zu können benötige ich ein Abmeldebestätigung oder Abmeldestempel der früheren Wohnsitzgemeinde also Dortmund.
An dem Tag, an dem ich mich in Dortmund abmelde erlischt die Zulassung für meinen PKW in Deutschland und damit der Verischerungsschutz, da ich für den Betrieb meines Fahrzeuges in Deutschland einen Deutschen Wohnsitz brauche.
Folglich ist die Fahrt in die Schweiz am nächsten Tag illegal, da das Fahrzeug weder zugelassen ist noch versichert.
Einzige Lösung hierfür ist das Ausfuhrkennzeichen mit entsprechender Gelben Doppelkarte als Haftpflichtvericherung, die man unter dem Stichwort "Grenzversicherung" im Internet findet.
Dennoch schreiben hier dauernd Leute im Forum, das man sinngemäß einfach in die Schweiz fahren soll, das Auto beim schweizer Zoll als Umzugsgut deklarieren soll und dann 1 Jahr mit Deutschen Kennzeichen rumfahren darf.
so z.b. hier:
https://www.auswandern-schweiz.net/forum/index.ph…uhrkennzeichen/
Also, kann mir jetzt jemand sagen, was richtig ist?
Welches Kennzeichen? Welche Versicherung?
Schöne Grüße und vielen Dank.