Hoi zusammen,
ich wohne seit knapp 8 Monaten im Rheintal und habe hier mittlerweile Fuss gefasst und fühle mich wohl. Allerdings lebt meine bessere Hälfte noch in Deutschland, da sie ihr Studium aktuell noch abschliesst. Bei meiner Freundin handelt es sich um eine "Drittstaatlerin" (Thailand). Nach knapp 3 Jahren Beziehung und Zusammenleben in Deutschland planen wir nun in den kommenden Monaten zu heiraten. Damit müsste sie - meinen Recherchen nach - auch berechtigt sein in die Schweiz zu ziehen. Ich selbst besitze eine B-Bewilligung, ausreichend Einkommen und eine 3-Zimmer Wohnung. Das sollte im Grunde ausreichend sein.
Da man im Internet, allerdings in einigen Foren widersprüchliche Angaben findet, wollte ich mich mal nach euren Erfahrungen erkundigen:$
1) Ist es korrekt, dass meine Freundin - sobald wir verheiratet sind - nachziehen kann?
2) Laut Infoblättern des Kantons kann sie sofort einreisen. Ist das so?
3) Wie lange dauert es, bis die Bewilligung erteilt wird? Wie sind hier eure Erfahrungen?
Ich würde mich sehr freuen von euch zu hören und danke vorab für eure Hilfe!
Liebe Grüsse
Johannes