Hallo, ich lebe seit 3 Jahren in der Schweiz und war bei einem deutschen Arbeitgeber in Deutschland beschäftigt ( ja das gibt es auch ). Ich hatte keinen Grenzgaengerstatus, da ich zu weit weg von der Grenze lebe, ich bin jedoch wöchentlich gependelt oder hatte Homeoffice. Ich hatte bislang auch aus steuerlichen Gründen keinen Wohnsitz in DE. Nun werde ich zum Jahreswechsel arbeitslos und moechte ALG beantragen.
Das deutsche Arbeitsamt hat mich informiert, dass ich mich hier in der Schweiz arbeitslos melden muss um ALG erhalte.
Es ist mir jedoch unangenehm hier ALG zu beantragen, weil ich in der Schweiz nie gearbeitet habe und alle Sozialabgaben immer nur in Deutschland bezahlt habe. Zudem suche ich auch keine Beschäftigung in der Schweiz, da ich mittelfristig sowieso nach DE zurück möchte. Ich überlege deshalb ab Januar zusätzlich einen Wohnsitz in Deutschland anzumelden um in Deutschland ALG zu erhalten (meinen Schweizer Wohnsitz würde ich erstmal behalten wollen, da dort auch mein Mann lebt)
Das deutsche Arbeitsamt teilte mir mit, dass ich nur Geld erhalten würde wenn ich mich vorher in der Schweiz arbeitslos gemeldet habe. Sonst hätte ich gar keinen Anspruch (!!??)
Nun überlege ich, mich einige Tage bevor ich arbeitslos werde, wieder in Deutschland anzumelden, damit ich genau zum Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitslosigkeit in DE lebe.
Kennt sich jemand mit diesem Sachverhalt ALG aus und kann mir Ratschläge zur besten Vorgehensweise geben?
Danke!
Anspruch dt. Arbeitslosengeld, Wohnort CH und DE
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Das mit den steuerlichen Gründen verstehe ich schon mal nicht. Laut DBA wird ein in der Schweiz ansässiger Arbeitnehmer der in Deutschland arbeitet auch in Deutschland besteuert. Und das gemäss der "fiktiven Besteuerung". Ein Wohnsitz in Deutschland der zum Zwecke der Arbeit genommen wird hätte da aus meiner Sicht eher positiv gewirkt durch die Möglichkeit des Ansatzes der Kosten für den Haushalt.
Zusätzlich ergibt sich aus Deiner Beschreibung, dass Du einen gewöhnlichen Aufenthalt zum Zwecke des Erwerbs in Deutschland hattest. Hier wäre dann dir Frage ob es über das Jahr gesehen mehr als 6 Monate sind, denn dann greift Artikel 4 Absatz 3 DBA. Und das ist nicht schön. (Nebenbei gibt es da noch das "Schmanckerl" der nachlaufenden Besteuerung, das gilt für bis zu 5 Jahre und greift wohl auch bei Homeoffice da lediglich die Herkunft der Einnahmen zählt. Ein einfaches Wegziehen in die Schweiz und dennoch arbeiten in Deutschland kann zu einer Überraschung führen. Artikel 4 Absatz 4 DBA)
Die Sozialversicherungen sind innerhalb der EU bzw. auch mit der Schweiz in diesem Kontext harmonisiert und es gilt in der Regel das Ansässigkeitsprinzip. Mal eben passgenau einen Wohnsitz melden und dann Leistungsberechtigt sein wird zu Nachfragen führen, z.B. ob tatsächlich die Ansässigkeit gewechselt hat. Und das scheint nach dem was Du schreibst nicht vorzuliegen.
Kurz: ohne fachkundigen (professionellen und damit rechtssicheren) Rat würde ich von diesen Experimenten abraten.