Hallo, Servus, Grüezii!!!
Zuerst ein Danke für die Ersteller dieser Webressource und den Admin,
ist total hilfreich, man findet viele Antworten auf die Fragen die präsent sind
wenn man sich mit der Thematik CH auseinandersetzt.
Bin Grenzgänger "G" mit Wochenaufenthalt Arbeit, Bleibe in der CH über 110 km von der Bleibe in D entfernt.
Alleinstehend und ungebunden.
Hinweis: ab 01.2019 wird die Entfernung auf 100 km runtergesetzt:
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen
Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der
Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA-Schweiz);
Nichtrückkehr eines Grenzgängers aufgrund der Arbeitsausübung nach Artikel 15a
Absatz 2 DBA-Schweiz
DOK: 2018/0840694
Hab 2018 in CH mit Arbeiten angefangen, 1-3.2018 noch in D gearbeitet, 1 Monat ALG1, Rest des Jahres CH.
CH Einkommen fliesst als Progressionsvorbehalt bei der St. Einkommen ein, ein Nachteil für mich weil Nachzahlung zu erwarten.
Wenn der Fiskus an meinem Einkommen mitverdienen möchte habe ich mich untenstehende Frage gestellt.
- Kann man die Fahrtkosten zwischen der Wohnung zwischen CH und D z.B. 2 Mal in Monat als Werbungskosten absetzen?
- Kann man die Umzugskosten geltend machen, man ist ja nicht vollständig umgezogen, die Wohnung besteht immer noch in D
ist aber nicht Lebensmittelpunkt.
Danke für die Antworten und weiterhin viel Erfolg beim Erweitern des Wissenspools!