Hallo zusammen!
Zuerst gratuliere ich Ihnen zu Ihrer Website, die ich sehr nützlich finde.
Ich möchte eine Frage über das Thema “Wochenaufenthalter und Hauptwohnsitz” stellen, da ich beim Migrationsamt in Frauenfeld zwei völlig entgegengesetzte Antworten von zwei verschiedenen Beamtinnen erhalten habe und ich dieses Thema für mich aufklären möchte.
Ich fasse meine Situation kurz zusammen:
Ich bin Italienerin und wohne seit dem 1. Oktober 2012 in Kanton Thurgau. Leider habe ich noch “nur” die Aufenthaltsbewilligung B, weil ich wegen der Schliessung der Firma, in der ich arbeitete, entlassen wurde, kurz bevor ich die Niederlassungsbewilligung C beantragen konnte.
Ich habe von RAV die finanzielle Unterstützung für die 400 Tage bekommen und jetzt habe ich eine Arbeit in Köln (DE) gefunden, die ich ab dem 1. Januar 2020 beginnen werde.
Diese Stelle ist auf 2 Jahre befristet und meine Aufenthaltsbewilligung B läuft länger als diese Arbeitsstelle, und zwar bis September 2022. Die Probezeit dauert 6 Monate und in dieser Zeit kann der Vertrag beiderseits mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen beendet werden. Deswegen, und auch weil mein Mann hier in der Schweiz angemeldet ist, plane ich im Laufe der Woche in Köln zu arbeiten und das Wochenende mit meinem Mann in meiner heutige Wohnung in der Schweiz zu verbringen.
Unter diesen Voraussetzungen ist es möglich, meinen Hauptwohnsitz in der Schweiz zu behalten und mich in Köln als Wochenaufenthalter anzumelden?