Hallo, möchte in die Schweiz auswandern und mich dort dauerhaft niederzulassen, um eine Ausbildung oder Studium anzufangen. Leider bin ich vorbestraft , ist es trotzdem möglich die aufenthaltsbewilligung B zu bekommen?
Aufenthaltsbewilligung B EU/EFTA
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Servus, denke nicht
dass die Behörden D / CH so gut
miteinander arbeiten würden
es kommt wahrscheinlich drauf an wie schwer das Delikt war:
Drogen, Körperverletzung usw. Ruf doch die Grenzgängerberatung an und frag direkt nach -
Hoi
ich denke auch nicht das es was ausmacht vorbestraft zu sein, wenn es nichts gravierendes war.
Aber die Vorstellung hierher auszuwandern und eine Ausbildung anzufangen ist krass. Hast du dich schon mal informiert, was das Leben in der Schweiz kostet?
Und in der Ausbildung verdient man hier in der Regel genauso schlecht wie überall auf der Welt. Damit kann man kein Leben führen. Daher ist es ja normal das man eigentlich eine Ausbildung macht, wenn man noch bei den Eltern wohnt
Bei den meisten Jugendlichen und Auszubildenden und Studierenden zahlen nämlich Mama und Papa auf jeden Fall die Krankenkassenbeiträge und die Miete.
Sonst ist das nämlich echt schwer zu stemmen.Aber schau dich doch hier mal um im Forum, da findest du viele Erfahrungsberichte
LG
Kerstin -
Hallo, möchte in die Schweiz auswandern und mich dort dauerhaft niederzulassen, um eine Ausbildung oder Studium anzufangen. Leider bin ich vorbestraft , ist es trotzdem möglich die aufenthaltsbewilligung B zu bekommen?
Da könnt es kantonale Unterschiede geben. Zumindest in Basel-Stadt muss man bei der Anmeldung zwingend eine Vorstrafenerklärung ausfüllen und bei Vorstrafen dann auch das Führungszeugnis mit abgeben.
Es gut denkbar, dass es auch in anderen Kantonen entsprechende Vorschriften gibt. -
Da könnt es kantonale Unterschiede geben. Zumindest in Basel-Stadt muss man bei der Anmeldung zwingend eine Vorstrafenerklärung ausfüllen und bei Vorstrafen dann auch das Führungszeugnis mit abgeben.Es gut denkbar, dass es auch in anderen Kantonen entsprechende Vorschriften gibt.
Die Frage ist ja nicht, ob er es angeben muss oder nicht... Er MUSS es, falls gefragt.
Ich stimme Kerstin und Lupus zu. Im allgemeinen ist das wahrscheinlich kein Hindernis, könnte jedoch eins werden. Ich vermute, dass das nur das zuständige kantonale Migrationsamt in Deinem Einzelfall beurteilen und entscheiden kann. Du kannst da einfach mal anrufen und fragen. Im Gegensatz zu Deutschland sind sie hier immer freundlich und hilfsbereit.
Viel Erfolg