Hallo!
Meiner Verlobte zieht von EU in die Schweiz um, sie ist schon hier angemeldet. Sie hat ein Fahrzeug im August gekauft und ich weiss, dass sie das Fahrzug an der Grenzübergänge anmelden muss und Form 15.30 beantragen. Nachher können wir elf Monaten (oder bis Ende der laufenden Versicherung) mit Anmeldung bei Strassenverkehrsamt, neue Kennzeichen und schweizerische Versicherung warten. Wir mussen den Fahrzeug bis zwei Jahre nach Ihre Anreise verzollen.
Meine Fragen:
1) Weil diese Fahrzeug kommt von der EU und CO2-Emission ist weniger als 130g/km (Ford Fiesta 1.1, 2018), wir mussen nur 4% Autosteuer, 7.7% Mehrwersteur und administrative Gebühren zahlen?
2) In andere Themen habe ich gelesen, dass nach zwei Jahren die Steuern aus dem aktuellen Marktwert berechnen wird. Stimmt das so? Falls ja, wie berechnet das Zollamt den Marktwert? Der Fahrzeug hat sie im Polen gekauft und leider haben wir keine Möglichkeit die doppelte MWST zurückerstatten. Es wäre toll, wenn wir könnten weniger Steuern in der Schweiz zahlen.
Danke für eure Hilfe!