moin moin,
zusammen mit meiner Freundin wollen wir nächstes Jahr nach Zürich auswandern. Die Jobsuche wollen wir erst in der Schweiz starten.
Doch eine Sache ist mir nicht klar: ist es möglich erst nach 90 Tagen (ohne Aufenthaltsbewilligung) die Aufenthaltsbewilligung B zu beantragen oder hat man nach 90 Tagen keinen Anrecht auf eine Aufenthaltsbewilligung?
Gruß aus dem Norden
Jaro