Hallo Zusammen,
auch von meiner Seite das leidige Thema "Verwirrung um die Auswanderung":
Ich werde ab 1.2.im shcönen Züri anfangen zu arbeiten. Allerdings habe ich in Köln eine sehr günstige Wohnung und viel sozialleben, das ich gerne behalten würde. Zudem habe ich festegestellt, dass durch den Grenzgängerstatus die KV in DE noch zu nutzen ist und damit verbunden deutlich mehr Leistungen verfügbar sind. Daher meine Frage an euch Fachmenschen:
Welche Möglichkeiten hinsichtlich G- oder B-Bescheinigungen bieten sich hier an? Ich werde voraussichtlich 2-3x im Monat am Wochenende (zzgl Freitag und Montag) nach Köln zurückkehren (-->internat. Wochenaufenthalter), ansonsten aber in Züri in einer WG wohnen.
Interessieren würde mich hier, wie es sich mit den Steuern verhält: Als unechter Grenzgänger (60 Tage) wäre ich ja in der Schweiz steuerpflichtig, richtig?
Bei wem muss ich den Grenzgängerstatus denn beantragen und wie läuft die Prüfung ab? Ist dies von Arbeitgeberseite mit höherem Aufwand verbunden? Welche steuerlichen Probleme könnten sich hier ergeben?
Ganz vielen Dank für eure Hilfe, ich bin beeindruckt von der Unterstützung hier im Forum.
LG
Hannes