Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe mich vor einigen Monaten noch mit in die schöne kleine Schweiz hineingequetscht (Juli).
Ich bin mir nicht sicher ob die Frage in das Forum passt, aber vielleicht hatte schonmal jemand den gleichen Gedankengang und weiss dazu Näheres:
Es gibt die 183-Tage-Regelung, die festlegt ob man steuerpflichtig in einem Land wird/ist oder nicht. In Google findet man auch einige "freaky" Ideen dazu staatenlos zu werden und somit nicht mehr steuerpflichtig zu sein
Mir geht es jedoch darum, dass ich theoretisch nach meinem Wegzug aus Deutschland Ende Juni dort nicht in den Bereich der Steuerpflicht falle... Wäre es dadurch nicht möglich, die in Deutschland bezahlte und einbehaltene Lohnsteuer in den Monaten Januar-Juni zurückzufordern?
Wäre super falls das schon einmal jemanden interessiert und derjenige dazu Weiteres zu sagen hat
Viele Grüsse