Hallo zusammen.
Ich bin in Deutschland privat krankenversichert inklusive Auslandsschutz.
Seit Jahren mache ich Projektarbeit und pendle jedes Wochenende nach Hause. Grund: Familie
Im Dezember 2017 ergab sich die Möglichkeit in der Schweiz zu arbeiten.
12/2017 bis 12/2018
- Arbeitsvertrag in Deutschland mit der Deutschen Firma. Arbeit in der Schweiz. Das Projektvertrag wurde jeweils immer nur um 3 Monate verlängert.
- Ausweis L wurde ca. 4 mal verlängert
- Wechselnde Hoteladressen
- Lebensmittelpunkt war mein Heimatort in Deutschland und ich fuhr jedes Wochenende nach Hause.
Eigentlich war danach ein Projekt in Hamburg geplant, aber die erste verbindliche Zusage kam aus der Schweiz.
01 bis 12/2019
- Ausweis B (Eintrag ist aber der 12/2017 statt 01/2019)
- Meldeadresse in der Schweiz in einer WG
- Arbeitsvertrag unbefristet in der Schweiz/Schweizer Firma
- Lebensmittelpunkt ist mein Heimatort in Deutschland und ich fuhr jedes Wochenende nach Hause. -> Wochenaufenthalter
- Mein Auto und Führerschein musste ich nicht ummelden und ich kann mein Auto noch 2 Jahre in unverzollt in der Schweiz fahren, weil mein Lebensmittelpunkt in Deutschland ist und ich jedes Wochenende zu Freundin und Kind fahre
Nun wollte ich mich um die Schweizer Krankenversicherung kümmern. Die Arbeitskollegen die von Deutschland in die Schweiz gekommen sind hatten ein Jahr Zeit bis die ihre Krankenversicherung umgemeldet haben.
Aber laut deren Aussagen erst ab dem Ausweis B und bei manchen ist das schon 2 oder 3 Jahre her.
Manche sind immer noch in beiden Ländern wegen ihren Familien gemeldet.
Aber nun habe ich durch Recherche erfahren das man nur 3 Monate Zeit hat und zwar seit Beginn der Anmeldung in der Schweiz.
Was stimmt den nun? Ein Jahr mit Ausweis B? oder doch 3 Monate?
In meinem Fall ist das wohl 4/2019 ?
Ein früheres Datum macht ja keinen Sinn, da ich keine Meldeadresse hatte und in vielen Hotels übernachtet habe und Hotels sowieso keine private Post annehmen dürfen.
Wie gehe ich nun weiter vor? Eine Krankenversicherung habe ich mir nun ausgesucht.
Ich habe auch von Strafprämien gelesen und Zwangsanmeldungen. Da frag ich mich warum man bei diesen wichtigen Sachen nicht von der Schweizer Stadt/Gemeinde informiert wird.
Beim Auto habe ich keine Post vom Strassenverkehrsamt bekommen. Erst nachdem ich selber proaktiv beim Zoll war.
Heist das wenn ich mich ab 01/2020 in einer Schweizer Krankenversicherung anmelde das ich mit Strafprämien und etc. zu rechnen habe?
Ich hoffe Ihr könnt mir bitte weiterhelfen.
Grüsse