Liebe alle,
ich ziehe am 2.1. in die Schweiz und alles ist soweit vorbereitet. Gerade der Schock, als ich im Beitrag auf dieser Seite lese: Das Auto muss nachweislich bei einer Schweizer Versicherung versichert sein, um als Übersiedlungsgut über den Zoll eingeführt werden zu können.
Stimmt das?? Ist das zwingend? Ich dachte mit dem Versicherungswechsel habe ich Zeit bis zur Ummeldung/MFK, für die ich ja eine einjährige Frist habe?!
Hintergrundinfo: PKW ist auf meinen Vater zugelassen, alle sonstigen nötigen Dokumente für den Zoll habe ich, Nachweis dass ich lange genug Hauptnutzerin bin habe ich, Versicherung besteht in Deutschland mit gültigem Schutz fürs Ausland.
Danke euch für jede Antwort/Hinweis!! Und einen guten Rutsch
Claudia