Hallo zusammen,
mein name ist Michael und führe schon seit über 5 Jahren von Ulm in DE aus eine Fernbeziehung mit einer Zentralschweizerin aus dem Kanton Zug. Die ewige Wochenend-Fahrerei wollen wir beenden, daher haben wir uns entschieden, dass ich in der Zentralschweiz ein Job suche und zu meiner Freundin an den Zugersee zügle. Zwischenzeugnis beim aktuellen Arbeitgeber ist schon angefordert, somit geht bald das Bewerben los.
Die Zeit bis dahin habe ich schon genutzt, Euer tolles Forum durchzulesen, um mich schon mal vorab zu informieren. Dabei bin ich auf ein Thema gestossen, welches ich nicht ganz verstanden habe in Bezug auf meinen Fall. Die Situation ist die:
- meine Staatsbürgeschaft: DE
- würde Leben, Wohnen, Arbeiten in der CH
- nach Ulm würde ich an einem, maximal an zwei Wochenenden im Monat kommen, um meine Mutter/Freunde zu besuchen
- Urlaub würden wir evtl. auch ab und zu ein paar Tage (z.B. verlängertes Wochenende) in Ulm machen bzw. als Ausgangspunkt für Ausflüge nutzen
- meine Miet-Wohnung in Ulm (ist ein günstiges 1-Zi-Appartment) möchte ich nicht aufgeben aus den folgenden Gründen:
- Meine Freundin hat Angst, dass es mir in CH nicht gefällt (Verhalten der CH´ler gegenüber Ausländer)
- wir wollen die Sicherheit haben, dass wenn mit meinem CH-Job was ist, dass ich wieder zurück kann
- Eine Fernbeziehung ist was anderes als miteinander zu wohnen, sollte da etwas nicht passen, habe ich die Option zurück zu kehren
- wir wollen eine Anlaufstelle in meiner alten Heimat haben, und nicht in Hotels sein/den Verwandten Umstände bereiten
- die Wohnung ist günstig und es ist schwierig eine Wohnung zu finden
Was ich aus den Forum-Beiträgen verstanden habe:
Eine "Zweitwohnung" in DE geht nicht. In DE und CH wäre es jeweils der Hauptwohnsitz, wenn ich in DE weiterhin angemeldet bin. Und es hätte steuerliche Konzequenzen.
Was ich nicht verstanden habe:
Kann ich mich aus DE komplett abmelden beim Einwohnermeldeamt meiner Stadt, trotzdem ich weiterhin meine alte Mietwohnung habe? Bei den Fällen hier im Forum habe ich keinen ähnlichen "Freizeit-Rückkehr-Fall" gefunden.
Daher bin ich mal beim Bürgerbüro meiner Stadt vorbei gegangen und habe den Sachverhalt geschildert wie oben, und habe gefragt, wie das dann mit dem Abmelden ist. Die Dame sagte mir, dass ich mich komplett abmelden könne/müsse, da mein Lebensmittelpunkt dann in der CH wäre und was ich in meiner Freizeit mache, wäre ihnen/dem deutschen Staat egal.
Aber da die bestimmt sehr selten solche Fälle haben, bin ich mir nicht so 100%ig sicher, ob die Dame vom Bürgerbüro das dann auch korrekt eingeschätzt hat. Daher die Frage an Euch: wie schätzt Ihr diesen Fall ein?
Danke vorab für Eure Antworten und Gruß aus Ulm
Michael