Hallo ihr Lieben,
ich habe mal folgende Frage. Ich arbeite in der Schweiz und habe derzeit noch eine Wohnung mit meinem Mann im Rheinland. Die Wochenendpendelei tut mir aber nicht gut und ich möchte wieder dauerhaft mit meinem Mann zusammenwohnen. Da ich noch nicht weiss, wie lange ich den Job in der Schweiz wirklich machen will, haben wir unsere Wohnung im Rheinland erstmal untervermietet.
Aufgrund meiner vielen Vorerkrankungen möchte ich in Deutschland krankenversichert bleiben, daher haben wir uns trotz höherer Steuern für eine Wohnung an der Grenze in Deutschland entschieden, ich würde dann also Tages-Grenzgänger. Theoretisch jedenfalls - praktisch ist es etwas schwierig eine Wohnung an der Grenze zu finden. Ich könnte aber ohne Probleme in der Schweiz mein möbliertes Apartment behalten und wir wohnen dort so lange zu zweit, bis wir eine Wohnung in Deutschland gefunden haben.
Aber: Ist das überhaupt erlaubt?
Ich habe eine Grnezgängerbewilligung (Wochenaufenthalter) - darf ich mich da überhaupt 2 (oder 3) Monate am Stück in der Schweiz aufhalten? Oder bekomme ich Ärger, wenn das rauskommt?
Über einen Ratschlag wäre ich dankbar. Ich zermatere mir nämlich das Gehirn deswegen.
Liebe Grüsse
Brigitte