Hallo zusammen,
Mich würde interessieren, ob die Freuzügigkeitsleistung nach Auszählung in Deutschland zu versteuern ist und in welcher Höhe.
Habe hier ein Formular der Swiss Life, also der gesetzlichen Rentenversicherung der Schweiz.
Darin ist angegeben, dass ich mir den Betrag auszahlen lassen kann.
Überweisen an die Vorsorgeeinrichtung meines neuen Arbeitgebers in Deutschland geht leider nicht.
Ich werde das Geld dann selbst dort einzahlen.
Weiß hier vielleicht jemand Bescheid?
Herzlichen Dank.
Viele Grüße
Bärchen