Hallo,
Ich finde das Forum toll, habe viele Themen gelesen, aber meine Frage ist etwas speziell, ich hoffe jemand kann mir Ratschlag geben.
Mein Mann hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag in der Schweiz ab 1.3.2020. Er beendet seinen Job in Ungarn eine Woche früher, und fährt am Samstag zwei Tage vor dem Arbeitsbeginn in die Schweiz. Unsere Plan ist, dass wir erstmal auf der deutschen Seite (10 km weit weg) bei einem Bekannten ein Zimmer mieten, und dann schon (während er arbeitet) eine Wohnung in der Schweiz suchen. Das heißt, wir haben keinen Wohnsitz/Adresse in der Schweiz oder in Deutschland, nur eine "Aufenthaltsadresse" in Deutschland, aber keine angemeldete Adresse in der Region. Unser ofizieller Wohnsitz ist in Ungarn.
Ursprünglich haben wir gedacht, wir hätten einige Wochen, bis wir einen Wohnsitz in der Schweiz anmelden müssen. Wie naiv... es ging alles sehr schnell, das Vorstellungsgespräch war erst Ende Januar, also wir hatten ganz wenig Zeit zu planen. Jetzt wissen wir schon, dass er schon vor dem Arbeitsbeginn eine Aufenthaltsbewilligung B/Grenzgängerbewilligung braucht. Das Problem: wir haben gar keine Addresse in der Region, ohne Adresse geht es aber (wie ich weiss) gar nicht.
Die HR-Mitarbeiterin sagte, wir sollen einfach die deutsche Adresse in das Formular einschreiben. Ich habe aber nachgelesen, und bei der Grenzgängerbewilligung braucht man auch eine angemeldete Adresse (ist das richtig?), das geht also auch nicht.
Wir sehen folgende Möglichkeiten:
1. Grenzgängerbewilligung mit ungarischer Adresse: Darüber habe ich nicht zu viele Informationen gefunden, nur das es mit allen EU-Ländern existiert. In diesem Fall sollte mein Mann wöchentlich einmal nach Ungarn zurückkehren, und wahrscheinlich brauchen wir noch eine "Wochenaufenthaltsadresse", also wo er sich in den Arbeitstagen schläft, das wäre die deutsche.
Viele Fragen dazu: Geht das eigentlich? Reicht dafür ein "Mietvertrag" von dem Freund, bei dem wir wohnen? Ist das OK, das es in Deutschland ist? Wie wird die wöchentliche Heimkehr nach Ungarn kontrolliert?
Ich weiss, dass diese Lösung ziemlich kompliziert und blöd ist, es wäre auch nur temporär, und trotzdem, wenn wir nicht früher ausreisen, eine Wohnung suchen, die Adresse anmelden, und dann noch Aufenthaltsbewilligung beantragen können... was bleibt.
2. Früher ausreisen, schnell eine kurzfristige Wohnung finden, anmelden, Aufenthaltsbewilligung beantragen. Das wäre wegen der Arbeit in Ungarn nur in der letzten Woche vor der Ausreise, am 25.02. möglich, also er hätte ca 3 Tage alles zu machen! Wie ich weiss, dauert es einige Wochen, bis er die Aufenthaltsbewilligung bekommt, also er könnte am 1.03 nicht anfangen, zu arbeiten. Er muss aber. Trotzdem ist das unsere Notplan, wenn nichts mehr geht, wird er trotz Arbeitszeit früher ausreisen... ich habe aber wirklich Angst, dass wir in so kurzer Zeit nichts finden und organisieren können. Und noch eine Frage dazu: Könnte ich das alles für ihn machen (Adresse anmelden, Aufenthaltsbewilligung beantragen), wenn ich die Möglichkeit hätte, nächste Woche für ein Paar Tagen auszureisen? Oder muss er persönlich da etwas unterschreiben?
(Wir könnten vielleicht auch die deutsche Adresse anmelden, dafür müssen wir aber auch früher ausreisen, sind nicht sicher, das unser Bekannte das erlaubt, und wir wollen später sowieso in der schweiz eine Wohnung mieten, das würde alles noch komplizierter machen.)
Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus,
Fanni