Hallo in die Runde,
ich habe versucht, aus den vergangenen Beiträgen Hilfe zu ziehen, aber ich verstehe dennoch noch immer die Anwendung der 60-Tage Regel nicht richtig.
Nach Gesprächen mit meinem Steuerberater und dem Zürcher Finanzamt bin ich nun vollends ratlos. Das Berliner Finanzamt hat sich überhaupt nicht äußern wollen..
Kurz zur Situation:
-Wohnsitz in Berlin
(Falls von Bedeutung:
-ein Teilzeitangestelltenverhältnis in Berlin, anfangs 50%, nun 20%
-freiberufliche Tätigkeit in Deutschland)
-40% Teilzeitangestelltenverhältnis in Winterthur an einem Theater (also Schichtarbeit)
-Übernachtung an mehr als 60 Tagen in der Schweiz, Zürich
-Entfernung Wohnsitz - Schweizer Arbeitsstelle ca. 700km
-Aufenthaltserlaubnis G
-momentan Abzug der Quellensteuer
-Schweizer Arbeitgeber hat mir das Formular Gre-3 bescheinigt, es ist aber noch nicht vom Steueramt bearbeitet
-Ich war eigentlich der Meinung, dass bei mir (zwangsläufig ob der hohen Entfernung zum Wohnort) die 60-Tage Regel greift
-Mein Steuerberater ist sich nicht sicher
-Eine Mitarbeiterin des Zürcher Steueramtes (DA Quellensteuer) war der Meinung, ich wäre internationaler Wochenaufenthalter (nie gehört) und die 60-Tage Regel würde nur für echte Grenzgänger gelten (und das Formular Gre-3 wäre somit für mich ungültig)
-ein Mitarbeiter der 'normalen' Steuerabteilung des Zürcher Steueramtes war sich unsicher
-> ich völlig verwirrt!
Deshalb bitte ich hier um Hilfe
Ganz viel Dank im Voraus und viele Grüße aus Berlin und Zürich!