Hallo in die Runde,
ich habe versucht, aus den vergangenen Beiträgen Hilfe zu ziehen, aber ich verstehe dennoch noch immer die Anwendung der 60-Tage Regel nicht richtig.
Nach Gesprächen mit meinem Steuerberater und dem Zürcher Finanzamt bin ich nun vollends ratlos. Das Berliner Finanzamt hat sich überhaupt nicht äußern wollen..
Kurz zur Situation:
-Wohnsitz in Berlin
(Falls von Bedeutung:
-ein Teilzeitangestelltenverhältnis in Berlin, anfangs 50%, nun 20%
-freiberufliche Tätigkeit in Deutschland)
-40% Teilzeitangestelltenverhältnis in Winterthur an einem Theater (also Schichtarbeit)
-Übernachtung an mehr als 60 Tagen in der Schweiz, Zürich
-Entfernung Wohnsitz - Schweizer Arbeitsstelle ca. 700km
-Aufenthaltserlaubnis G
-momentan Abzug der Quellensteuer
-Schweizer Arbeitgeber hat mir das Formular Gre-3 bescheinigt, es ist aber noch nicht vom Steueramt bearbeitet
-Ich war eigentlich der Meinung, dass bei mir (zwangsläufig ob der hohen Entfernung zum Wohnort) die 60-Tage Regel greift
-Mein Steuerberater ist sich nicht sicher
-Eine Mitarbeiterin des Zürcher Steueramtes (DA Quellensteuer) war der Meinung, ich wäre internationaler Wochenaufenthalter (nie gehört) und die 60-Tage Regel würde nur für echte Grenzgänger gelten (und das Formular Gre-3 wäre somit für mich ungültig)
-ein Mitarbeiter der 'normalen' Steuerabteilung des Zürcher Steueramtes war sich unsicher
-> ich völlig verwirrt!
Deshalb bitte ich hier um Hilfe
Ganz viel Dank im Voraus und viele Grüße aus Berlin und Zürich!
ich habe versucht, aus den vergangenen Beiträgen Hilfe zu ziehen, aber ich verstehe dennoch noch immer die Anwendung der 60-Tage Regel nicht richtig.
Nach Gesprächen mit meinem Steuerberater und dem Zürcher Finanzamt bin ich nun vollends ratlos. Das Berliner Finanzamt hat sich überhaupt nicht äußern wollen..

Kurz zur Situation:
-Wohnsitz in Berlin
(Falls von Bedeutung:
-ein Teilzeitangestelltenverhältnis in Berlin, anfangs 50%, nun 20%
-freiberufliche Tätigkeit in Deutschland)
-40% Teilzeitangestelltenverhältnis in Winterthur an einem Theater (also Schichtarbeit)
-Übernachtung an mehr als 60 Tagen in der Schweiz, Zürich
-Entfernung Wohnsitz - Schweizer Arbeitsstelle ca. 700km
-Aufenthaltserlaubnis G
-momentan Abzug der Quellensteuer
-Schweizer Arbeitgeber hat mir das Formular Gre-3 bescheinigt, es ist aber noch nicht vom Steueramt bearbeitet
-Ich war eigentlich der Meinung, dass bei mir (zwangsläufig ob der hohen Entfernung zum Wohnort) die 60-Tage Regel greift
-Mein Steuerberater ist sich nicht sicher
-Eine Mitarbeiterin des Zürcher Steueramtes (DA Quellensteuer) war der Meinung, ich wäre internationaler Wochenaufenthalter (nie gehört) und die 60-Tage Regel würde nur für echte Grenzgänger gelten (und das Formular Gre-3 wäre somit für mich ungültig)
-ein Mitarbeiter der 'normalen' Steuerabteilung des Zürcher Steueramtes war sich unsicher
-> ich völlig verwirrt!
Deshalb bitte ich hier um Hilfe
Ganz viel Dank im Voraus und viele Grüße aus Berlin und Zürich!