Guten Abend,
ich bin neu hier und befinde mich in einem Sonderfall, wo ich nicht mehr weiter weiß und ihr mir vielleicht behilflich sein könnt.
Ich arbeite im Moment in der Schweiz als selbstständige Masseuse und nutze noch die 90-steuerfreie-Tage Regelung aus, bevor ich eine Bewilligung beantrage.
Ich bin zusätzlich Make-up Artistin und würde gerne ein Gewerbe (Einzelfirma) hierfür in Zürich anmelden.
Ich möchte eine Wohnung auf Zeit in Zürich mieten fürs Erste) und habe noch meine Wohnung in Deutschland, die ich gerne behalten möchte, da ich noch meine Selbstständigkeit zum Einen testen möchte und zum Anderen meine Familie besuchen möchte 1-2x im Monat.
Nun weiß ich nicht, ob ich:
1.) eine Bewilligung für das Gewerbe als Artist benötige und falls ja, bekomme ich diese auch? Ich fange damit neu an und habe noch keine Belege von früher
2.) Darf ich meine Wohnung in Deutschland behalten bei einer B-Bewilligung?
falls ich diese Art von Bewilligung bekomme, muss ich meine Einnahmen in beiden Ländern versteuern?
3.) Darf ich eine G-Bewilligung bekommen trotz 2 selbstständigen Tätigkeiten in CH?
Mein Ziel bzw. Wunschvorstellung wäre:
- ich darf 2 Wohnung behalten, wohnen will ich hauptsächlich in Zürich, an einem WE in Deutschland
- ich möchte meine Einnahmen nur in der Schweiz versteuern
Was sagt ihr dazu? Meint ihr das klappt oder womit darf ich bald rechnen?
Vielen Dank schon mal für eure Tipps.
LG