Hallo liebe Community,
ich werde demnächst in die Schweiz auswandern und eine Aufenthaltsbewilligung B beantragen.
Da ich kein deutsches Fahrzeug besitze, habe ich mir ein schweizerisches gekauft und werde dann natürlich meinen deutschen Führerschein umschreiben.
Leider sind mir einige Punkte nicht ganz klar und es sind einige Fragen aufgetaucht:
1. Bis ich die Aufenthaltsbewilligung B als amtliches Dokument erhalte, vergeht ja meine ich bis zu 2 Wochen. Kann ich mit der Bestätigung auch einen schweizer Führerschein beantragen und mein Auto bereits anmelden?
2. Wird der deutsche Führerausweis direkt entzogen? Wenn ja: Darf ich ab diesem Zeitpunkt dann keine deutsche Fahrzeuge mehr führen?
3. Wie lange dauert es, bis ich den Schweizer Führerausweis erhalte?
4. Wenn ich den Schweizer Führerausweis nicht direkt erhalte, würde ich vom Verkehrsamt eine Bestätigung erhalten, sodass ich das Schweizer Fahrzeug führen darf und Kontrollschilder beantragen kann? Kann ich mit dieser Bestätigung auch über die Grenze nach Deutschland fahren?
Vielen lieben Dank!