Hallo zusammen,
vorab - schön, dass es dieses Forum gibt, vielen Dank dafür!
Gemäß Betreff bin ich alleine selbständig in Deutschland und habe meinen Wohnsitz in der Schweiz.
Da dieses Konstrukt wohl rar ist, kennt sich nahezu niemand damit aus. Verständlich - wer macht das schon auch so herum?!!
Aber ja, wo die Liebe eben - während der bereits bestehenden - Selbständigkeit hinfällt.
ich wurde Ende November 2014 durch Eigenbedarf meines Vermieters zum Ende Februar aus meiner Wohnung gekündigt und bin dann in dem Zuge zum 1. März in den Kanton Schwyz zu meiner Lebensgefährtin umgezogen, ordnungsgemäß mit Verzollung des Privatfahrzeug, das auch gewerblich genutzt wird und in Deutschland per 1%-Regelung versteuert wird.
Vom Amt für Migration wurde/werde(?) ich (vorerst) nur für L-Bewilligung eingestuft, bin also eigentlich - das weiß ich seit einem Telefonat mit dem Zoll - Zitat: "gar nicht richtig in der Schweiz wohnhaft."
Was ist nun in Anbetracht dessen zu tun/zu beachten, da ich:
a) im März den Schweizer Führerschein erhalte, ich aber das Auto zu 99% nur für die wöchentlichen Fahrten nach und von Deutschland zurück nutze, sprich nahezu alle Kilometer nach und in Deutschland generiere.
b) das deutsche, alte Auto - das ich vermutlich nicht über die Vorführung bringen kann, möglichst weiter nutzen kann? Gewerbefahrzeug o.ä.?
c) krankenkassentechnisch seit März doppelt versichert bin? Mit der höchstmöglichen Franchise, damit ich den kleinstmöglichen Beitrag bezahlen muss, weil ich diese Ausgaben ja nicht in meiner deutschen Steuererklärung angeben kann.
d) steuerlich auch nicht weiß - mir auch niemand wirklich helfen kann - wie ich Steuern in diesem länderübergreifenden Konstrukt abzuführen habe und ich auf keinen Fall wg. Unwissenheit in den Tatbestand der Steuerhinterziehung rutschen möchte!
e) nicht weiß, ob es in meinem speziellen Fall bzw. generell keinerlei Möglichkeit gibt, dass ich beide Führerscheine behalten kann? Das deutsche Einwohnermeldeamt sprach etwas von "Härtefall mit Nahelegung der Gründe..." - weitere Informationen Mangelware.
Da ich in der IT tätig bin, spielt es für meine Kunden und mich keine Rolle, wo ich mich zum Zeitpunkt der Dienstleistung aufhalte - so lange für beide Seiten Internetzugang gegeben ist, kann ich per Fernwartung arbeiten. Sollte ich hardwaretechnisch ran müssen, bin ich ad hoc binnen zwei Stunden beim Kunden, wenn es sich einplanen lässt, erledige ich diese Tätigkeiten in den wöchentlichen Fahrten nach Deutschland.
f) Ist in meiner Konstellation eventuell der L-Status der Bessere, da ich mit diesem noch gewisse Vorteile in meinem Konstrukt gegenüber einer möglichen B-Bewilligung hätte? Weiterhin Auto in D gemeldet z.B., eventuell weiterhin deutscher Führerschein etc.?
Sorry für den Strukturmangel!
Über Bewertung, Feedback und Hilfe freue ich mich.
Vielen Dank
Ciao
Frank