Ich bezog auf die derzeitigen Regeln für Hessen, ich habe jetzt auch eine eMail dahin geschrieben, befürchte aber keine Antwort zu bekommen
ZitatSie sind von dieser Verpflichtung ausgenommen, wenn Sie ohne Zwischenaufenthalt durch das Risikogebiet durchgereist sind oder lediglich zur Durchreise in die Bundesrepublik einreisen. Nicht meldepflichtig sind Aufenthalte bis zu 24 Stunden im Grenzverkehr mit Nachbarstaaten, sowie der berufliche grenzüberschreitende Transport von Personen, Waren oder Gütern.