Da es Sachsen, Thüringen und das Land Salzburg betrifft, hier die aktuellen Beschlüsse, falls ihr es noch nicht gesehen habt:
Quarantäne kann neu verkürzt werden:
Gemäss der bisherigen Regel muss eine Person ab dem letzten Kontakt mit einer infizierten Person in eine zehntägige Quarantäne. Diese kann nun mit einem negativen Testresultat ab dem siebten Tag beendet werden. Die Kosten für den Test muss die Person selbst begleichen.
Negativer Test und Quarantäne bei Einreise:
Einreisende aus Staaten mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko müssen künftig bei ihrer Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Anschliessend begeben sie sich in Quarantäne. Diese kann ebenfalls mit einem negativen Test am 7. Tag verkürzt werden
Personen, die per Flugzeug aus Ländern einreisen, die nicht zu den Risikogebieten zählen, müssen bei der Einreise einen negativen Test vorweisen. Die Kontrolle erfolgt beim Einsteigen in das Flugzeug.
Die vom Bundesrat beschlossenen Quarantäne- und Einreiseregeln erfordern eine Anpassung der betreffenden Covid-19-Verordnungen. Sie treten am 8. Februar 2021 in Kraft.
Ich finde interessant, dass ausgerechnet die Schweiz, die ganz vorne war mit den Schnelltests, diese nicht akzeptiert, sondern jetzt auch auf einen PCR-Test besteht.....