Guten Tag liebes Forum,
Ich habe hier zwecks meinem neuen Job in der Schweiz schon sehr viel hilfreiches erfahren und anwenden dürfen.
Seit dieser Woche arbeite ich nun in Vollzeit, wurde bestens aufgenommen und bin sehr zufrieden hier.
Nun stellen sich mir aber noch ein paar kompliziertere Fragen in meinem 'Einzelfall'.
Situation:
Da alles relativ spontan und zügig ging, habe ich keine Wohnung mehr in der Schweiz suchen können, und die Personalabteilung musste mich als Grenzgänger einstufen, bzw. eine G-Bewilligung beantragen, dass ich die Arbeit diese Woche aufnehmen dürfte. (02.03.20)
Da ich nun ab 01.05.20 eine Wohnung in der Schweiz gefunden habe und ich eine B-Bewilligung anstrebe, arbeite ich nun volle 2 Monate gezwungenermassen als Grenzgänger. (März und April)
Nun bin ich zwar Wochenaufenthalter und schlafe bei Freunden in der Schweiz (Heimatort in DE 3h entfernt), jedoch fülle ich die 60 Tage-Regel in 2 Monaten natürlich nicht auf.
-Muss ich für die 2 Monate als Grenzgänger Einkommenssteuer in Deutschland zahlen, oder kommt man drum rum, da nur so kurz.
-Bzw. wird der Steuertarif (Tarif 1-4) beim deutschen Finanzamt aufs Jahr gesehen, oder werden nur 2 Monate des Gehalts aufs Jahr gesehen fällig? Das macht eine Spanne von ca. 15%-42% Lohnsteuer in DE aus...
-Komme ich um eine Grenzgängerkrankenversicherung herum? Ich würde mich lieber ab 01.05. richtig versichern und das nur in der Schweiz.
-In Deutschland bin ich ganz normal bei der AOK versichert.
-Ich habe diesbezüglich auch von einem Optionsrecht gelesen, welches ja 3 Monate abdecken würde ohne Versicherung in der Schweiz.
-Letztendlich geht es echt nur um ein bestmögliches und legales Vorgehen in den Monaten März und April.
-Gibt es sonst noch einen Rat oder Tip für die nächsten 2 Monate von Profis wie basileus oder Markus?
Sorry für den verwirrenden Fall.
Beste Grüsse
marcimarks