Liebe Community,
ich (EU Bürger) habe bereits einige Threads zu diesem Thema gelesen, möchte aber nochmal die derzeitige Situation überprüfen.
Zum Hintergrund: ich beginne zu einem ersten eines Monats eine Stelle in Zürich. Ich werde wenige Tage vor Arbeitsantritt in eine temporäre Unterkunft ziehen.
Meine Frage:
Darf ich ohne Aufenthaltsbewilligung bereits zum ersten des Monats antreten und diese erst wenige Tage nach Antritt beantragen?
Davon abgesehen: muss mein Arbeitgeber mich melden oder muss nur ich mich um die Anmeldung kümmern?
Vielen Dank und einen schönen Sonntag!