Hallo, Ich bin 69 Jahre alt und möchte als Nichterwerbstätiger die Aufenthaltsgenehmigung B beantragen. Ich verfüge über genügend finanzielle Mittel und habe eine Krankenversicherung.
Wenn ich nur geringe Einkünfte habe, zB Dividenden von denen automatisch eine Quellensteuer abgezogen wird, muss ich dann auf Grund der Aufenthaltsgenehmigung B in der Schweiz eine Steuererklärung abgeben?
Ich habe im Internet gelesen, dass man als Nichterwerbstätiger mit Aufenthaltsgenehmigung B wenn das Einkommen unter 120 000 liegt, keine Steuererklärung abgeben muss. Ob das wohl stimmt?
Steuererklärung bei Aufenthaltsgenehmigung B für Nichterwerbstätigen
-
-
Hallo Frieder
Richtig, Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung B werden an der Quelle besteuert. Ob das aber auch für Nichterwerbstätige gilt weiss ich leider nicht.
Leider fällt mir für eine konkrete Antwort, die Erfahrung im Bezug auf Rente. Aber ein paar Denkanstösse kann ich dir liefern. Hast du ausser Dividenden kein Einkommen? Im Fall, dass du Rente aus dem Ausland bekommst, wo diese versteuert wird und ob eine Steuererklärung in der Schweiz nicht sogar vorteilhaft wäre.
Schöne Grüsse
Maik -
Richtig, Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung B werden an der Quelle besteuert. Ob das aber auch für Nichterwerbstätige gilt weiss ich leider nicht.
Nur der Vollständigkeit halber: Sofern eine andere Person im ordentlichen Verfahren gemeinsam mit Dir veranlagt wird (der Ehepartner), wird auch mit B- oder L- Bewililgung im ordentlichen Verfahren besteuert.
Meine Frau hat bspw. eine B, ich eine C. Das Ergebnis ist: Beide sind dem ordentlichen Verfahren unterstellt.
-
Ach ja, Steuern... überall dasselbe Übel:
Im Thread über normale Veranlagung ab 120k gab es folgende Antwort, die sich auch auf Deine Frage bezieht:
Nachträgliche ordentliche Veranlagung, > 120k"Ich habe die Aufforderung damals (Anfang 2017) von der Gemeinde bekommen, Gleichzeitig mit dem Formular und den Zugangsdaten
die Steuererklärung online zu machen.
War damals sehr verwundert, weil ich unter 120 k liege.
Dann sagte man mir, dass wir dies machen müssen, da mein Mann die Rente aus Deutschland bekommt und diese dort nicht
versteuert wird.
Ich glaube aber, das liegt nicht nur am Kanton sondern auch an der Gemeinde!"