Hallo zusammen, bin neu hier und vielleicht wurde diese Frage auch in diesem Forum schon mal gestellt; aber bevor ich alles abgrase, stelle ich meine Frage
mal in den Raum: Ich bin in Ba-Wü Beamter, Deutscher, und meine Freundin (Schweizerin) (Lebensgefährtin, sind nicht verheiratet) wohnt im Kanton ZH. Bislang haben wir das so gemacht,
dass ich abends bei ihr geschlafen habe und eben normal zur Arbeit gefahren bin. Ich bin in D gemeldet, logischerweise. Frage: Da ich ja in der Schweiz nicht arbeite, gelte ich
doch nicht als "Grenzgänger" ? Ich arbeite ja in Deutschland und bin dort auch privat / Beihilfe versichert. Ich bin etwa 3-5x pro Woche bei ihr, aber wir überlegen, dass ich ganz in die Schweiz ziehe.
Geht das so einfach mit einer simplen Anmeldung oder genügt eine Aufenthaltsbewilligung (B)? Gäbe es da steuerliche Nachteile wenn ich als deutscher Beamter in der Schweiz "wohne" (also mit
kompletter Anmeldung) und ist dann eine Aufenthaltsbewilligung überhaupt noch notwendig? Ich blicke hier überhaupt nicht mehr durch.
Durch die ganze Corona-Geschichte mit der damit verbundenen Grenzkontrolle und dem "triftigen Grund" (eigentlich wohnen wir ja zusammen, obwohl ich hier noch eine Wohnung habe, bin aber dort
dann immer nur "Besucher", weil ich ja ca. 2x hier in Deutschland übernachte) nimmt die Situation wirklich skurille Züge an.
Den Fall, dass ein Deutscher mit Arbeit in Deutschland in die Schweiz "zieht" bzw. pendelt, scheint es wohl nicht so oft zu geben, zumindest kann ich googeln wie ich will, ich finde nichts.
Danke schonmal für allfällige Antworten! Schönen Sonntag noch!
als deutscher Beamter in DEU arbeiten und in der Schweiz wohnen
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Der Beamte...statt die Suche zu bemühen lieber mal andere machen lassen...
Deinen Fall gibt es aus 2 Gründen nicht so häufig:
1. Gelten weiterhin die Bestimmungen zur Erlangung einer Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz: Zuzug mit ausreichend Vermögen um sich komplett damit versorgen zu können oder eben eine Arbeitsaufnahme in der Schweiz. Ein Job im Ausland zählt da (regelmässig) nicht rein.
2. Deutschland versucht die Konstellation bereits im DBA aktiv zu vermeiden. Denn während es für den umgekehrten Fall (Wohnen D, Arbeit CH) eine relativ günstige Quellensteuerregelung der Schweiz gibt, ist dies umgekehrt nicht der Fall. Bei Wohnen CH und Arbeiten D wird das Einkommen in Deutschland "fiktiv" besteuert. (Dies auch erst nach höchstrichterlicher Entscheidung, vorher war es sogar im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht besteuert). Das ist dann sehr teuer. Obendrauf kommen dann noch die Steuern aus dem Globaleinkommen in der Schweiz, i.d.R. mindestens noch die Vermögenssteuer. Und die Lebenshaltungskosten in der Schweiz matchen in den meisten Fällen nicht mit einer Steuerlast von über 30%.
Und nun kommt noch ein besonderer Aspekt hinzu, den kann man aber nur mit weiteren Informationen präzisieren könnte:
Entscheidend ist die Frage was für ein Beamter Du bist. Bei einem Bundesbeamten sollte man auf die Vorschriften §§72 und 73 BBG verweisen. Gerade die aktuelle Corona-Situation zeigt, dass diese Bestimmungen nicht unklug sind. Zwar können ja weiterhin alle zum Arbeiten über die Grenzen, aber teilweise gibt es erhebliche zeitliche Beeinträchtigungen. Und genau die sind für den Dienstherrn eher nicht akzeptabel, wenn "seine" Beamten stundenlang an der Grenze stehen und nicht zum besonderen Job antreten.
Wie das bei einem einfachen Verwaltungsbeamten im Landes- oder Kommunal-Dienst ist schaue ich jetzt nicht nach, etwas Recherche-Spass musst Du auch haben.
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Ohne dass ich mich wirklich auskenne, aber gilt für Beamte und andere staatliche Angestellte nicht sogar eine Art Residenzpflicht, also dass man z.b. als kummunaler Beamter in dem Kreis wohnen sollte in der auch die Arbeitsstelle liegt?