Guten Abend zusammen,
Ich habe seid kurzem die G Bewilligung, Wohnung in der Schweiz und in Deutschland. Kilometerentfernung 700 KM, somit keine Möglichkeit nach der Arbeit nach Hause zu fahren ( 60 Tage Regelung ).
Ich bin Festangestellt und nun zu meinem Problem. Im Kanton Zürich soll zu dem Formular Gre3 als Anhang ein Kalendarium erstellt werden. Eine Auflistung der Nichtrückkehrtage durch den Arbeitgeber.
Ich arbeite Montag bis Freitag und ca 250 Tage im Jahr, so dass ich mir jetzt die Frage stelle ob daraus nicht schon die Nichtrückkehr gegeben ist ? Wenn ich richtig informiert bin zählen auch nur die Arbeitstage !?
Wozu die Auflistung des Arbeitgebers ?
Oder ist das Kalendarium bei anderweitigen Arbeitseinsätzen erforderlich, z.B Montage ?
Für Informationen wäre ich sehr dankbar.
Formular Gre 3 mit Anhang Kalendarium "Aufstellung der Nichtrückkehrtage"
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Ich habe einfach eine Excelliste mit den Tagen, die ich voll (24h) in der Schweiz verbracht hatte und den Anwesenheitsgrund vermerkt. Das ganze habe ich mir vom Arbeitgeber bestätigen lassen und dann mit dem GRE-3 Formular eingereicht.
Letztendlich kam aber das GRE-3 Retour vom Steueramt mit dem vermerk dass es nicht unterschrieben wird, da ich als internationaler Wochenaufenthalter grundsätzlich in der Schweiz voll steuerpflichtig bin.
Das ganze habe ich dann so bei meinem deutschen Finanzamt eingereicht und gut wars damit.