Liebe alle,
ich bin letztes Jahr von Berlin nach Züri gezogen, war von Januar bis enschliesslich August Arbeitnehmerin in D, ab September in CH. Ich hatte die Hoffnung, dass ich meine in Deutschland bezahlten Steuern zurück erhalte und werde jetzt im Zuge der Steuererklärung etwas stutzig:In dem Online-Programm muss ich auch meine Einkünfte in der Schweiz angeben, für die ja schon Quellensteuern abgegangen sind, und müsste so laut Schätzung in Deutschland sogar noch Steuern nachzahlen. Mache ich was falsch? Es müsste doch sicherlich Schutz gegen diese Doppelbesteuerung geben. Oder lass ich das lieber mit der Steuererklärung in D? Als Arbeitnehmerin in Lohnklasse 1 wäre ich ja nicht dazu verpflichtet....
Danke für eure Hinweise!
Lohnt sich Steuererklärung in D nach Umzug nach CH?
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Guten Morgen Nora,
du hast sicher nichts falsch gemacht und das mit der Steuererklärung in Deutschland würde ich trotzdem machen
Ich hatte den gleichen Fall 20152016 2015 bis August in D dann in der Schweiz.Du musst dein Schweizer Einkommen angeben, dies wird aber nur unter Progessionsvorbehalt berücksichtigt,
heisst du zahlst darauf nicht nochmal Steuer, sondern dein Einkommen wird "nur" insgesamt höher angesetzt.
Irgendwo kann/muss man auch die im Ausland gezahlten Steuern angeben.
Aber du kannst doch alles für Bewerbungen, Umzug usw. in der Deutschen Steuererklärung angeben, dann sollte
es doch auf jeden Fall keine Nachzahlung, sondern eher eine Steuerrückzahlung geben.Ich bin keine Steuerexperte, aber ich habe damals noch ne ganz ordentliche Rückzahlung von Steuern bekommen.
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Hoi Nora,
falls du in der Vergangenheit bereits eine Steuererklärung in Deutschland gemacht hast, bist du verpflichtet dort erneut eine Steuererklärung zu machen. Du kannst dir das also nicht nach Belieben aussuchen.
Falls du bisher noch nie eine Steuererklärung gemacht hast, wäre es vermutlich (!) besser keine Steuererklärung in Deutschland abzugeben.Aus meiner Sicht wirst du Steuern nachzahlen müssen in Deutschland. Nehmen wir mal folgende fiktiven Zahlen:
- 3'000€ Bruttogehalt pro Monat in DE -> 24'000€ Bruttgehalt von Jan bis Aug
- CHF 6'000 Bruttogehalt in CH -> CHF 24'000 Bruttogehalt von Sep bis Dez
- Jahresbruttogehalt = 24'000€ + 21'573€ (CHF 24'000 / 1.11247283 -> Jahresmittelkurs EUR/CHF) = 45'573€Dein Schweizer Einkommen von Sep bis Dez erhöht also dein Welteinkommen. Du wirst somit einen höheren Grenzsteuersatz haben, da du nun auf Basis von 45'573€ pro Jahr besteuert wirst statt vorher auf Basis von 36'000€ Jahreslohn (3'000€ x 12).
Wie von batschy schon richtig geschrieben, kannst du aber Werbungskosten sowie die bereits bezahlte Schweizer Steuer gegenrechnen. Die Schweizer Quellensteuer kannst du auch im Steuerprogramm angeben (ich glaube das war das Formular AUS, ist schon eine Weile her bei mir...)
Ansonsten wie immer der Hinweis: ich/wir sind keine Steuerberater und nichts davon ist rechtlich verbindlich. Dafür bitte einen Steuerberater aufsuchen.
Ich hatte die Hoffnung, dass ich meine in Deutschland bezahlten Steuern zurück erhalte
Diese Hoffnung bzw Einschätzung ist verkehrt. Du musst Steuern auf deine Tätigkeit in Deutschland zahlen. Dort kommst du nicht herum.
VG basileus