Nach 12 Jahre in der Schweiz lebe und arbeite ich jetzt in Deutschland. Hier würde ich gerne eine Wohnung kaufen um selber drin zu wohnen. Wann ich meine CH zweite Säule benutze um die Wohnung zu finanzieren, muss ich darauf in Deutschland Steuern zahlen? In CH muss vor Abzug der zweiten Säule eine Steuer bezahlt werden.
Ich bin mit meiner Pensionskasse in CH in Kontakt und es ist erlaubt meine zweite Säule für selbst bewohntes Wohneigentum zu benutzen. Allerdings darf ich danach die Wohnung vor der Rente nicht wieder verkaufen.
Zweite Säule benutzen um eine Wohnung in Deutschland zu kaufen. Steuern?
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Wenn du jetzt in Deutschland auch arbeitest, dann bist du doch gar nicht mehr an einer Pensionskasse angeschlossen?
Und du solltest problemlos an das überobligatorische Guthaben auf dem Freizügigkeitskonto herankommen, ohne über WEF gehen zu müssen.Bei WEF wird in der Tat eine Quellensteuer in der Schweiz fällig, in der Regel deutlich unter 10% - ist abhängig vom Kanton. Steuerpflichtig bist du aber in Deutschland. Je nach dem wird man das aufdröseln müssen: Das obligatorische Guthaben muss vermutlich voll versteuert werden (evtl. aber nicht alles, es ist wohl wie beim Alterseinkommen - 80% wären dieses Jahr steuerpflichtig), beim überobligatorische Teil nur der Ertragsanteil.
Aber die Thematik ist leider recht komplex. Die schweizerische Quellensteuer sollte angerechnet werden können. -
Ich arbeite jetzt in Deutschland und meine Zweite Säule liegt auf einem Freizügigkeitskonto in der Schweiz. Noch in diesem Jahr habe ich vor eine Eigentumswohnung in Deutschland zu kaufen und ich würde gerne wissen wie viel Steuern ich zahlen muss auf das obligatorischer Teil der zweiten Säule bezahlen muss. Dafür war ich mit einem Steuerberater in der Schweiz in Kontakt, er wollte aber 2500 CHF für diese Dienstleistung haben was ich als sehr teuer finde.
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Da wärst du bei einem deutschen Steuerberater eh besser beraten, da du das primär in Deutschland versteuern musst.
Ohne es 100% genau zu wissen, da die Thematik leider komplex ist und es auch evtl. einen Unterschied macht, wann du das erste Mal in die Schweizer PK eingezahlt hast: Beim obligatorischen Anteil müsstest du vermutlich 80% der ausgezahlten Summe zu deinem persönlichen Steuersatz versteuern. Die Schweizer Quellensteuer (fällig auf den ganzen Betrag) sollte angerechnet werden können. Bezüglich der Rückforderung der Schweizer Quellensteuer habe ich widersprüchliche Angaben - laut manchen Quellen ist das nicht möglich. -
Bezüglich der Rückforderung der Schweizer Quellensteuer habe ich widersprüchliche Angaben
Es ist mögich: Man muss eine Steuererklärung verlangen und darin die Ausgaben abdecken (z.B. Homeoffice => Das Zimmer von der Miete abziehen. Klimaanlage im Homeoffice? => Abziehen). Man kann sich seine Steuererklärung für 200CHF machen lassen und ich empfehle das jedem! Es ist Gold wert. Mir wurden jeden Monat 1'300chf+ Quellensteuer abgezogen bis ich herausgefunden hatte, dass man auch als Ausländer (B-Bewilligung) eine Steuererklärung abgeben kann. Letztes Jahr habe ich effektiv nur 3000chf Quellensteuer bezahlt. Also es wird immer noch abgezogen, was ich dann via Steuererklärung zurückfordern kann.
Wenn du über 120'000chf im Jahr verdienst (du musst das nur einmal schaffen), dann wirst du wie ein Schweizer versteuert: Dein Arbeitgeber darf dir keine Abzüge mehr machen und du hast eine normale Steuererklärung.
Im Kanton Genf muss man 250'000chf im Jahr verdienen um wie ein Schweizer besteuert zu werden. -
Bezüglich der Rückforderung der Schweizer Quellensteuer habe ich widersprüchliche Angaben
Es ist mögich: Man muss eine Steuererklärung verlangen und darin die Ausgaben abdecken (z.B. Homeoffice => Das Zimmer von der Miete abziehen. Klimaanlage im Homeoffice? => Abziehen). Man kann sich seine Steuererklärung für 200CHF machen lassen und ich empfehle das jedem! Es ist Gold wert. Mir wurden jeden Monat 1'300chf+ Quellensteuer abgezogen bis ich herausgefunden hatte, dass man auch als Ausländer (B-Bewilligung) eine Steuererklärung abgeben kann. Letztes Jahr habe ich effektiv nur 3000chf Quellensteuer bezahlt. Also es wird immer noch abgezogen, was ich dann via Steuererklärung zurückfordern kann.
Es geht hier um Grenzgänger und WEF; somit um die Quellensteuer bei der Kapitalauszahlung.
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Wenn du über 120'000chf im Jahr verdienst (du musst das nur einmal schaffen), dann wirst du wie ein Schweizer versteuert: Dein Arbeitgeber darf dir keine Abzüge mehr machen und du hast eine normale Steuererklärung.
Das stimmt nicht. So lange man eine B-Bewilligung hat (auch über 120k), muss der Arbeitgeber weiterhin Quellensteuer abführen. Im nächsten Jahr muss man dann eine Steuererklärung abgeben, wobei die bereits abgeführte Quellensteuer mit der echten Steuerlast verrechnet wird.
Es ist Gold wert. Mir wurden jeden Monat 1'300chf+ Quellensteuer abgezogen bis ich herausgefunden hatte, dass man auch als Ausländer (B-Bewilligung) eine Steuererklärung abgeben kann. Letztes Jahr habe ich effektiv nur 3000chf Quellensteuer bezahlt. Also es wird immer noch abgezogen, was ich dann via Steuererklärung zurückfordern kann.
Auch hier Vorsicht mit solchen Tipps! Es gibt Kantone, bei denen man mit Quellensteuer deutlich besser wegkommt als mit einer regulären Besteuerung. In der Stadt Zürich beträgt der Steuerfuss z.B. 119%, in Wila sogar 130%.
D.h. man bezahlt mit Quellensteuer weniger als mit regulärer Steuer.Es geht hier um Grenzgänger und WEF; somit um die Quellensteuer bei der Kapitalauszahlung.
This. Es geht hier um eine Kapitalauszahlung nach Rückwanderung.
Wollte die beiden Sachen aber nochmal richtig stellen, bevor jemand das für bare Münze nimmt...