Hallo Zusammen
vielleicht kann mir jemand von Euch bei folgenden Thema behilflich sein:
Ich werde demnächst nach Deutschland ziehen und daher von einer B-Bewilligung auf eine G-Bewilligung wechseln.
Deshalb muss ich ja den größten Teil meiner Arbeitszeit in CH leisten, um steuer- bzw. sozialversicherungsrechtliche Probleme zu vermeiden.
Für diese Arbeitszeit in CH
-> muss ich hier zwingend in das Büro vom Arbeitgeber?
-> oder wäre es auch möglich, dass ich mir beispielsweise ein Zimmer oder Büroraum anmiete?
Wenn zweiteres möglich wäre, muss dieses Zimmer / Büro bestimmte Voraussetzungen erfüllen?
Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe