Hallo,
für den ein oder anderen interessant, es gibt ein offizielles Statement vom (Schweizerischen) Bundesamt für Sozialversicherungen bezüglich Home-Office für Grenzgänger während Corona; eigentlich ist mehr als 25% im Wohnsitzstaat arbeiten nicht möglich ohne wieder ins deutsche Sozialversicherungssystem zurückzufallen - während Corona ist dies aber wohl aufgehoben:
https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/so…int-corona.html
Zitat von BSVGrenzgängerinnen und Grenzgänger aus einem EU- oder EFTA-Mitgliedsstaat, die ihre Tätigkeit aufgrund des Coronavirus ganz oder teilweise von Zuhause aus erledigen, unterstehen weiterhin schweizerischem Sozialversicherungsrecht. Dasselbe gilt für Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die ihre Tätigkeit bereits zuvor üblicherweise in mehreren Ländern erbracht haben. Eine vorübergehende Änderung des im Wohnsitzstaat geleisteten Tätigkeitsanteils aufgrund des Coronavirus ändert nichts an ihrer Versicherungsunterstellung.
Im oben genannten Link werden auch noch andere Aspekte beleuchtet.