Hallo
ich lebe seit 2017 ausschliesslich in der Schweiz. 2019 habe ich Januar bis Juli freiberuflich und angestellt in D gearbeitet. Ab August habe ich freiberuflich in D und angestellt in CH gearbeitet. Insgesamt habe ich das grössere Einkommen in der CH generiert. Nun meine Frage: Muss ich in D eine Steuererklärung machen um die freiberuflichen Einkünfte 1-7, 1-12 oder gar nicht in D versteuern? Was versteuere ich dann in der CH? Ich habe den Eindruck, dass ich dann doppelt Steuern zahle oder??
Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort.
Gruss Sabine
2 Länder 1 Jahr
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Hallo Sabine,
da du nicht angegeben hast, wo du wohnst, kann dir keiner deine Frage beantworten.
Ansonsten: einlesen bzw die Suche bemühen. Stichworte sind: DBA, Treuhänder bzw Steuerberater. Dafür gibt es schon genügend Threads.VG basileus
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"Freiberufler" gibt es so in der Schweiz nicht. Insofern kannst Du auch nicht "freiberuflich" arbeiten (auch nicht im Ausland), wenn der alleinige Wohnsitz in der Schweiz liegt. Um Nachteile zu vermeiden (Steuer, Sozialversicherung usw.) die aus meiner Sicht auch Vergehen nahelegen könnten würde ich Dir wie basileus dringend den Gang zu einem Treuhänder empfehlen und mit ihm die notwendigen Deklarationen absprechen und vornehmen.
https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/pr…-leitfaden.html
(Entweder hast Du aus schweizerischer Sicht die Gründung/Eintragung des Einzelunternehmens versäumt, oder aus deutscher Sicht muss Dir ein Wohnsitz/Wohnstätte in Deutschland unterstellt werden, was erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Situation haben wird. Anderenfalls stellt sich aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht die Frage der Entsendung nach Deutschland und damit verbunden die Frage der Beitragsbemessung in Deutschland oder in der Schweiz.)