Hallo zusammen,
ich bin neu auf dieses Forum gestoßen und sehr begeistert von all dem Wissen was hier ausgetauscht wird.
Ich hoffe mir kann auch jemand weiterhelfen
Ich bin derzeit schwanger und in Deutschland angestellt. Mein Freund ist Schweizer und lebt und arbeitet in der Schweiz. Zu Beginn des Mutterschutzes Juni/Juli 2020 werde ich in die Schweiz ziehen, für die Elternzeit und so lange noch angestellt bleiben in Deutschland.
Mit Krankenkasse, Elterngeldzentrale etc. habe ich alles soweit besprochen.
Ich bin nun etwas planlos was das Thema Steuern betrifft. Wenn ich nun zum Beispiel in meinem Bankkonto meine Adresse auf Schweiz ändere, dann wird dort nach meiner Steuerlichen Ansässigkeit gefragt. Meine gewöhnlichen Aufenthalt verlege ich in die Schweiz und habe vor mich in Deutschland abzumelden. Da ich aber angestellt bleibe und Einkommen Bzw bald Elterngeld aus Deutschland bekomme, werde ich keinerlei Einnahmen in der Schweiz haben, also vom Schweizer Arbeitsmarkt. Habe auch eine Bewilligung B ohne Erwerbstätigkeit. Bin ich nun unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland oder doch nur beschränkt, weil ich ja in der Schweiz wohne?
Ich will halt vermeiden, dass ich nachher mein Elterngeld in der Schweiz versteuern muss, wenn ich beschränkt steuerpflichtig in Deutschland bin. In Deutschland ist Elterngeld ja steuerfrei. Vielleicht kann mir jemand helfen oder hat ähnliche Fragen.
Liebe Grüße
Julia