Hallo zusammen
Auch ich werde mit meiner Familie in Kürze eine komplizierte Situation rund um das Thema Zügeln/Bewilligung/Elternzeit vorfinden, zu welcher ich nach mehreren Beratungsrunden leider noch keine schlüssige Lösung parat habe. Ich wohne und arbeite in der Schweiz, Bewilligung B, abgemeldet in Deutschland - meine Frau plus Tochter wohnen jedoch noch in Deutschland. Dort ist meine Frau in Elternzeit, bezieht Elterngeld. Dieses Elterngeld möchten wir auf jeden Fall bis zur Beendigung der Elternzeit auch noch beziehen. Aufgrund weiteren Nachwuchses und dem damit verbundenen Betreuungsaufwand ist es notwendig, dass sie zeitweise auch in die Schweiz zu Besuch kommt und wir dafür einen Teil der deutschen Wohnungseinrichtung in die Schweiz bringen müssen. Das Ziel ist, dass wir die wenigen Möbelstücke und notwendigen Utensilien abgabenfrei über die Grenze bringen. Meine Fragen:
1. Kann meine Frau, trotz gewöhnlichem Aufenhalt und Haptwohnsitz in Deutschland und Bezug von Elterngeld, eine Bewilligung in der Schweiz im Sinne des Familiennachzugs beantragen? Mit der Bewilligung würden wir ja Umzugsgut abgabenfrei in die Schweiz einführen können
oder aber (favorisierte Version)
2. Kann meine Frau die Adresse meiner Schweizer Wohnung als Neben- oder Wohnsitz anmelden und darüber evtl. Umzugsgut abgabenfrei über die Grenze bringen?
3. Falls 2. mit "ja" beantwortet werden kann: den Antrag auf Neben- oder Zweitwohnsitz stellt man wo?
4. Falls alles nix hilft: gäbe es andere Alternativen?
Besten Dank im Voraus für Euren Support viele Grüsse von LEXELL