Hallo zusammen,
ich würde mich über die Teilung eurer Erfahrungen und oder Kenntnisse freuen.
Seit 5 Jahren wohne und arbeite ich in BL. Ich bin deutscher, ledig und kinderlos. Gerne würde ich nun in der Region eine Eigentumswohnung erwerben und als Hauptwohnsitz beziehen (gemäss Lex-Koller soweit auch unproblematisch).
Da meine Privat/ Familiensituation noch sehr offen ist, frage ich mich was bei einem Wegzug (Verlust Niederlassungsbewilligung welche Voraussetzung für den Kauf war) mit der Eigentumswohnung passiert?
Darf die Wohnung behalten und vermietet werden? Oder gibt es dann einen Veräusserungszwang etc?
Grüsse
Jonas